Herzlich Willkommen
in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiepraxis Webersberger
am Herzog-Georg Platz 5 in Neuötting
Noch bevor die Behandlung beginnt, haben Patientinnen und Patienten die psychotherapeutische Sprechstunde mit einer Dauer von 50 Minuten in Anspruch zu nehmen. Dabei wird festgestellt, ob der Verdacht auf eine seelische Erkrankung besteht. Sie brauchen dafür keine Überweisung.

Kommen Sie gerne mit Ihrem Kind gemeinsam zum Erstgespräch. Nach Vereinbarung können Jugendliche ab 15 Jahren auch ohne die Begleitung der Sorgeberechtigten kommen. An dieser Stelle können alle wichtigen Fragen geklärt und der Ablauf des weiteren Vorgehens besprochen werden.

In bis zu 5 probatorischen Sitzungen haben Sie und Ihr Kind die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie sich mit mir als Therapeutin wohlfühlen. Zusätzlich werden Fragebögen ausgefüllt und weitere Verfahren genutzt um die behandlungsbedürftige Diagnose festzustellen.

Die Kosten für die Therapie einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Abgerechnet wird nach EBM, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Bitte bringen Sie die Versichertenkarte Ihres Kindes zum ersten Termin mit, damit diese eingelesen werden kann.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht. Bei Bedarf können weitere Bezugspersonen, wie beispielsweise LehrerInnen nach Entbindung von der Schweigepflicht in die Therapie einbezogen werden.
- Angststörungen, Phobien
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
- Depressionen
- Zwangsstörungen
- Tic- Störungen
- Störungen der Emotionskontrolle
- Selbstverletzung
- Essstörungen usw.
Eine psychische Störung ist nichts Ungewöhnliches und kann jeden Menschen einmal treffen – unabhängig von Alter, Status und Herkunft.
Mein Name ist Martina Webersberger. Ich behandle Kinder- und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren.
Sie und Ihr Kind benötigen professionelle Unterstützung?
Melden Sie sich gerne bei mir zu den Sprechzeiten um einen Termin zum Erstgespräch zu vereinbaren.
Muss ich oder mein Kind wirklich zur Therapie?
Häufig gestellte Fragen
Das Leben stellt Kinder- und Jugendliche immer wieder vor neue Entwicklungsaufgaben und Herausforderungen. Ob ein problematisches Verhalten Ausdruck normaler Entwicklung oder behandlungsbedürftig ist, kann am besten durch medizinisches Fachpersonal beurteilt werden. Kommen Sie darum gerne in meine Sprechstunde. Anlässe für eine Therapie können beispielsweise unverarbeitete Traumata, Mobbingerfahrungen sowie daraus resultierende starke Ängste sein. Auch Depressionen, Essstörungen, Schul- und Leistungsprobleme, Zwänge und viele weitere Störungen können die Lebensqualität von Kindern- und Jugendlichen enorm beeinträchtigen.
Es gibt viele verschiedene psychische Störungen welche unterschiedliche Alternsgruppen besonders betreffen. Regulationsstörungen wie exzessives Schreien im Säuglingsalter, Prüfungsangst und Aufmerksamkeitsstörungen im Schulalter oder Depressionen im Jugendalter können beispielhafte Themen in unterschiedlichen Altersgruppen sein. Junge Erwachsene ab 18 Jahren können auch von einem Psychologischen Psychotherapeuten für Erwachsene behandelt werden. Wenden Sie sich möglichst zeitnah an einen Psychotherapeuten, sobald Sie den Verdacht auf eine psychische Erkrankung haben.
Prinzipiell kann so lange behandelt werden, wie Behandlungsbedürftigkeit besteht. Oft lässt sich bereits am Ende einer Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen eine Besserung feststellen. Manchmal ist auch eine Langzeittherapie von 60 Sitzungen oder mehr notwendig.